Kompetenzen
Alarm- bzw. Gefahrenabwehrplan
Alarm- und Gefahrenabwehrpläne dienen der Regelung von Informationsabläufen und Maßnahmen zur Bewältigung außergewöhnlicher Ereignisse (Brände, Unfälle, Störfälle, etc.) und zur Abwendung oder Eingrenzung der sich daraus ergebenden Auswirkungen für Menschen, Umwelt und Sachwerte.
Wir erstellen auf Basis Ihrer Angaben einen leistungsfähigen und individuellen Alarm- und Gefahrenabwehrplan.