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Betriebsanleitung

Verschiedenes

 

Betriebsanleitung

Jeder Hersteller, der im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eine Maschine in Verkehr bringt, muss der Maschine eine Betriebsanleitung beilegen. Dies wird im Anhang I der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig seit dem 29.12.2009) gefordert. Diese Forderung galt aber selbstverständlich auch schon bei der "alten" Maschinenrichtlinie 98/37/EG.

Allerdings gibt es mit der Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einige formale und inhaltliche Änderungen:

Der Hersteller muss jeder Maschine mindestens eine Betriebsanleitung in der Amtssprache des Verwenderlandes beilegen. Dabei wird die Betriebsanleitung des Herstellerlandes als "Originalbetriebsanleitung" bezeichnet und auch so gekennzeichnet.
Ist die Amtssprache des Herstellerlandes nicht die Amtssprache des Verwenderlandes, muss die Originalbetriebsanleitung übersetzt und als "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" gekennzeichnet werden. Die "Originalbetriebsanleitung" ist in diesem Fall ebenso zu liefern wir die "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung".

Separate Wartungsanleitungen, die für Fachpersonal bestimmt sind, das vom Hersteller beauftragt wurde, können auch in nur einer Sprache des EWR geschrieben sein, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.

Notwendige Inhalte einer Betriebsanleitung
(Inhaltliche Punkte, die bei der Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG neu hinzugekommen sind, sind mit einem * gekennzeichnet.)

  • Firmenname, Anschrift, Maschinenbezeichnung entsprechend den Angaben auf der Maschine selbst
  • Kopie oder inhaltliche Zusammenfassung der EG-Konformitätserklärung*
  • allg. Beschreibung der Maschine*
  • alle Beschreibungen und Zeichnungen, die für die Bedienung und Wartung notwendig sind
  • Beschreibung der Arbeitsplätze an der Maschine
  • Angaben zur bestimmungsgemäßen Verwendung und zur vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung*
  • Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und Anschluss
  • Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen
  • Hinweise zur Inbetriebnahme, Betrieb, Anforderungen an das Personal
  • Angaben zu Restrisiken, die sich aus der Risikobeurteilung der Maschine ergeben*
  • Angaben zu Schutzmaßnahmen und zur persönlichen Schutzausrüstung*
  • die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können
  • Bedingungen zur Standsicherheit beim Betrieb, Transport und bei der Montage/Demontage*
  • Sicherheitshinweise zu Transport, Handhabung und Lagerung mit Angabe des Gewichts der Maschine und ggf. einzelner Maschinenteile
  • Vorgehen bei Unfällen und Störungen
  • Beschreibung der Einrichtungs- und Wartungsarbeiten
  • Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten inkl. Schutzmaßnahmen*
  • Spezifikationen der Ersatzteile, wenn diese sicherheitsrelevant sind*
  • Angaben zur Luftschallemission
  • Angaben zu nichtionisierender Strahlung, die schädliche Auswirkungen auf Personen haben kann*



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