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Neuigkeiten
In diesem Bereich haben wir Neuigkeiten rund um die Technische Dokumentation, Richtlinien und Normen für Sie zusammengestellt.
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Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) seit 01.12.2011 verbindlich
Das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ist überarbeitet worden und heißt jetzt Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Das ProSG ist zum 01.12.2011 in Kraft getreten.
Wir haben für Sie in unserem Downloadbereich relevante Änderungen für den Maschinenbau, auch bezüglich der Technischen Dokumentation und der Maschinenrichtlinie (MRL), zusammengestellt.
Sie werden feststellen, das viele Punkte aus dem GPSG übernommen worden, aber im ProdSG nun unter einem anderen Paragraphen beschrieben sind. Darüber hinaus sind aber auch eine größere Anzahl neuer Punkte hinzu gekommen, die von großer Bedeutung sind.
Die von uns aufgelisteten Änderungen betreffen die folgenden Rubriken:
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Neues Interpretationspapier "Gesamtheit von Maschinen"
Am 05.05.2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das überarbeitete Interpretationspapier „Gesamtheit von Maschinen“ bekannt gegeben (amtliche Bekanntmachung (Bek. d. BMAS vom 5.5.2011, IIIb5 39607 3) im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl 2011, S. 233).
Dieses wurde hinsichtlich der seit dem 29.12.2009 gültigen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst.
Da die EG-Maschinenrichtlinie den Begriff „Maschine“ sehr weit fasst, stellt sich immer wieder die Frage, wann Maschinenanlagen, verkettete oder komplexe Anlagen oder Maschinen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie als „Gesamtheit von Maschinen“ einzustufen sind.
Das Interpretationspapier soll anhand eines einfachen Ablaufschemas bei der Entscheidung helfen, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie handelt.
Bei dem Entscheidungsprozess sind die produktionstechnischen sowie sicherheitstechnischen Zusammenhänge der Anlage von großer Bedeutung.
Entsprechend erfolgt eine Einstufung in „Einzelmaschine“ oder „Gesamtheit von Maschinen“ und eine entsprechende CE-Kennzeichnung.
Das Interpretationspapier macht damit deutlich, dass sich Hersteller bzw. Betreiber von Anlagen oder Maschinen damit zu beschäftigen haben, die seit dem 29.12.2009 neu erstellten Anlagen bzw. Anlagenteile einzustufen und mit der entsprechenden CE-Kennzeichnung zu versehen. Dazu ist u. a. auch die intensive Risikobeurteilung der Schnittstellen zwischen Anlagenteilen notwendig.
Weitere Informationen dazu sowie das gesamte Interpretationspapier als PDF-Dokument finden Sie u. a. auf der Seite
http://www.bmas.de/portal/51804/2011__05__24__Interpretationspapier__gesamtheit__von__maschinen.html
oder in unserem Download-Bereich.
Haben Sie dazu Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung von Risikobeurteilungen, sprechen Sie uns einfach an.
Norm EN ISO 12100:2010 harmonisiert
Mit der Veröffentlichung des Amtsblatts C110/1 der europäischen Union vom 08.04.2011 gilt die Norm
EN ISO 12100:2010 „Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung“
als harmonisiert.
Somit besitzt diese Norm die Konformitätsvermutung und sollte daher von allen Herstellern von Maschinen und Anlagen angewendet werden.
Ersetzt werden damit die Normen:
EN ISO 12100-1:2003
EN ISO 12100-2:2003
EN ISO 14121-1:2007
Hierbei gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31.11.2013, in dem die oben genannten alten Normen weiterhin angewendet werden dürfen. Danach besteht für die ersetzten Normen nicht mehr die Annahme der Konformitätsvermutung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie.
Die neue Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzten Normen. Wesentliche Änderungen haben nicht stattgefunden. Die alten Normen wurden zusammengefasst, um Redundanzen zu vermeiden und die Arbeit damit zu erleichtern (siehe auch http://www.ce-wissen.de/2010/12/neue-en-iso-121002010-veroeffentlicht).
Das komplette Amtsblatt C110/1 der europäischen Union vom 08.04.2011 können Sie hier einsehen.
Hinweis zu harmonisierten Normen:
Die Anwendung harmonisierter Norm, auf denen eine Konformitätsvermutung beruht, ist freiwillig. Der Hersteller kann somit selbst entscheiden, ob er auf harmonisierte Normen zurückgreift. Dabei ist aber zu beachten: entscheidet er sich gegen die Anwendung einer harmonisierten Norm, muss er durch die Anwendung anderer Spezifikationen nachweisen, dass seine Maschine oder Anlage die wesentlichen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt.
EN 82079-1 ersetzt zukünftig EN 62079
Im Oktober 2010 ist der Norm-Entwurf IEC 3/1000/CD:2010 „Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung - Teil 1: Allgemeine Prinzipien und detaillierte Anforderungen“ erschienen.
Dieser Norm-Entwurf soll nach Prüfung und Einrichtung als vollwertige Norm die derzeit gültige Norm EN 62079:2001 ersetzen, geplante Dokumentennummer: EN 82079-1 / VDE 0039-1.
In dieser Norm sind allgemeine Prinzipien und detaillierte Anforderungen für den Entwurf und die Formulierung aller Arten von Anleitungen zusammengestellt. Dabei sind Anleitungen gemeint, die notwendig oder hilfreich sind für alle Arten von Produkten, von kleinen und einfachen, wie einer Dose Farbe, bis hin zu großen und hoch komplexen, wie große Industrieanlagen.
Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Der Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie (Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EG) ist im Juni 2010 in einer zweiten, überarbeiteten Version erschienen. Das über 400 Seiten lange Werk steht nur in englischer Sprache zur Verfügung und erläutert ausführlich die Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie.
Sie können den Leitfaden im PDF-Format hier herunterladen.