Kompetenzen
Risikobeurteilung (früher Gefahrenanalyse)
vor und während der Konstruktion
Die Maschinenrichtlinie regelt den nationalen und internationalen Vertrieb von technischen Produkten. Danach gelten Dokumentationen als Teil des jeweiligen Produktes.
Fehler und unzureichende Informationen (auch z. B. eine fehlende Risikobeurteilung) werden als Produktmängel verstanden und können beanstandet werden.
Der Hersteller ist somit verpflichtet, eine Risikobeurteilung (früher Gefahrenanalyse) vorzunehmen, um alle mit seiner Maschine verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Maschine dann unter Berücksichtigung seiner Analysen entwerfen und bauen.
Trotzdem wird häufig auf eine Risikobeurteilung verzichtet, da diese einerseits als kostenintensiv gilt und andererseits die Konstrukteure oftmals nicht genau wissen, wie eine Risikobeurteilung durchgeführt wird.
Oder die Risikobeurteilung wird nicht selten erst am fertigen Produkt durchgeführt bzw. erst nach der Auslieferung auf Verlangen des Kunden erstellt , wodurch sie kostenintensiv ist und nicht zur konstruktiven Sicherheit des Produktes beiträgt.
Schon seit 1995 ist die Gefahrenanalyse (heute Risikobeurteilung) eine der unabdingbaren Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung und CE-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung.
Gefährdungen können durch konstruktive Maßnahmen beseitigt werden, sofern diese frühzeitig erkannt werden. Häufig können dadurch teure Schutzeinrichtungen eingespart und die Handhabung der Maschine erleichtert werden.
Die Kosten für die Erstellung einer Betriebsanleitung werden gesenkt. Produkthaftungsrisiko und die damit verbundenen Folgekosten werden reduziert. Bei Folgeprojekten ist eine einfachere und schnellere Risikobeurteilung möglich. Know-how bleibt auch bei Austritt von Mitarbeitern erhalten, da es gut dokumentiert wurde.
Durch den Einsatz von unterstützender Software kann die Erstellung und Dokumentation einer Risikobeurteilung deutlich sicherer und kostengünstiger durchgeführt werden. Die Software listet alle zur Zeit bekannten Gefährdungen auf.
Die Risikobeurteilung erfolgt automatisch nach Eingabe des Risikos vor und nach einer getroffenen Maßnahme. Durch Angabe der Gefahrenstelle, der Lebensphase der Maschine, an dem eine Gefährdung auftreten kann, und durch die Beschreibung der Gefährdung kann die Risikobeurteilung vorgenommen werden.
Alle Maßnahmen werden automatisch dokumentiert und können dem Kunden als Teil der Technischen Dokumentation übergeben werden.
Dienstleistungen
Unser Team verfügt über Erfahrungen mit der Risikobeurteilung und der Verwendung unterstützender Software. Greifen Sie auf unsere Spezialisten zurück. Wir können Sie bei der Erstellung und Dokumentation von Risikobeurteilungen unterstützen.
Müssen Sie häufig Risikobeurteilung durchführen, kann es sinnvoll sein, dass Sie ein entsprechendes Software-System in Ihrem Hause einrichten. Auch dabei sind wir Ihnen gerne behilflich, von der Auswahl der Software bis zur Einweisung Ihrer Mitarbeiter.
Siehe auch: