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Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurde am 29.12.2009 von der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst. Eine Übergangsfrist gibt es nicht!
Der Hintergrund für die neue Richtlinie ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Binnenmarktes, der durch die technische Harmonisierung der Rechtsvorschriften geregelt werden soll.
Durch die komplette Überarbeitung der Richtlinie ergeben sich zahlreiche Änderungen und ein Handlungsbedarf für die nächsten Monate/Jahre.
Die bisherige Herstellererklärung für unvollständige Maschinen wird durch die neugeschaffene Einbauerklärung ersetzt. Inhaltlich gibt es besonders große Unterschiede. Zudem ist nun auch eine Übersetzung der Einbauerklärung und eine Montageanleitung erforderlich.
Neue Anforderungen an die zu erstellende Betriebsanleitung für Maschinen erfordern eine Überarbeitung der bisherigen Betriebsanleitungen. Die eigenen Standards müssen überarbeitet oder entwickelt werden.
Die bisherige Gefahrenanalyse wird durch die Risikobeurteilung ersetzt. Die Risikobeurteilung erfolgt nach der Richtlinie 14121-1 Sicherheit von Maschinen. Die neue Richtlinie legt den Inhalt und die Vorgaben der Risikobeurteilung fest.
Daraus ergibt sich, dass die bestehenden Gefahrenanalysen nicht einfach umbenannt werden können. Sie müssen überprüft und überarbeitet werden.
Die Neugestaltung der Richtlinie erfordert eine Überarbeitung von zahlreichen Normen. So muss das Normen-Archiv in den nächsten Jahren aktualisiert werden. Diese aktualisierten Normen müssen in die Konstruktion und in die Fertigung einbezogen werden.
Mit Einführung der neuen Maschinenrichtlinie muss jeder Maschinenhersteller eine Person benennen, die für die CE-Dokumentation verantwortlich ist. Sie muss in die organisatorischen Abläufe eingebunden werden und ist bevollmächtigt, die technischen Unterlagen zusammenzustellen und zu unterzeichnen.
Zu diesem komplexen Themengebiet und den anstehenden Aufgaben erhalten Sie von isb ein umfassendes Angebot.
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